Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nica Systems GmbH für Dienstleistungen im Bereich IT-Sicherheit – unter anderem zu Vertragsschluss, Leistungsumfang, Mitwirkungspflichten, Vergütung, Vertraulichkeit und Haftung.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Nica Systems GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Auftraggebern.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

Die Leistungen des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

§ 2 Leistungsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der IT-Sicherheit, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Beratung, Implementierung, Wartung und Schulung.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Vertrag, dem Angebot oder der Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers.

Penetrationstests und vergleichbare offensive Sicherheitsmaßnahmen werden ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers und in einem klar definierten Rahmen (Scope) durchgeführt.

Sicherheitsprüfungen sind eine Momentaufnahme des geprüften Systems zum Zeitpunkt der Prüfung. Der Auftragnehmer schuldet eine fachgerechte Durchführung nach dem Stand der Technik, nicht jedoch das Auffinden sämtlicher vorhandener Schwachstellen oder die dauerhafte Sicherheit der geprüften Systeme.

§ 3 Vertragsschluss & Angebote

Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Erbringung der Leistung zustande. Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist maßgeblich für den Vertragsinhalt, sofern der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht.

Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusage erfolgt. Bei Kostenerhöhungen von mehr als 15 % wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informieren.

§ 4 Leistungserbringung & Änderungen

Die Dienstleistungen werden gemäß den vereinbarten Spezifikationen und Standards erbracht. Soweit keine besonderen Spezifikationen vereinbart sind, erfolgt die Leistung nach dem aktuellen Stand der Technik.

Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Änderungen oder technische Anpassungen vorzunehmen, sofern diese für den Auftraggeber zumutbar sind und den Vertragszweck nicht gefährden. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich, gelten die Änderungen als akzeptiert.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung fachkundige Dritte einzusetzen. Er bleibt in diesem Fall alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Ansprechpartner und Systemzugriffe rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich bereit.

Vor Beginn offensiver Sicherheitsprüfungen versichert der Auftraggeber, zur Beauftragung berechtigt zu sein. Betrifft der Prüfumfang Systeme Dritter – etwa Cloud-Dienste, Rechenzentren oder ausgelagerte Anwendungen –, holt der Auftraggeber die erforderlichen Genehmigungen dieser Dritten ein und weist sie auf Verlangen nach.

Der Auftraggeber sorgt vor Beginn einer Prüfung für eine aktuelle, wiederherstellbare Datensicherung der betroffenen Systeme.

Verzögerungen, die auf einer nicht rechtzeitigen oder unzureichenden Mitwirkung beruhen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei laufenden Leistungen (Managed Services) erfolgt die Abrechnung monatlich. Die vereinbarte Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.

Reise- und Übernachtungskosten für Einsätze vor Ort werden nach Aufwand berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

§ 7 Geistiges Eigentum

Sämtliche dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen wie Angebote, Konzepte, Zeichnungen, Beschreibungen, Berichte und Kostenvoranschläge sind geistiges Eigentum des Auftragnehmers und urheberrechtlich geschützt.

Diese Unterlagen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

Der Auftraggeber erhält an den für ihn erstellten Prüfberichten ein einfaches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht für eigene Zwecke, einschließlich der Vorlage bei Auditoren, Versicherern und Aufsichtsbehörden.

§ 8 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

Ergebnisse von Sicherheitsanalysen, Penetrationstests und Schwachstellenbewertungen werden ausschließlich dem Auftraggeber übergeben und unterliegen besonderer Geheimhaltung.

Die Vertraulichkeitspflicht besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Eine Nennung des Auftraggebers als Referenz erfolgt nur mit dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung.

§ 9 Datenschutz

Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten beim Besuch dieser Website ist in der Datenschutzerklärung beschrieben.

§ 10 Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen frei von Sach- und Rechtsmängeln sind.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung, sofern nicht gesetzlich eine längere Frist zwingend vorgeschrieben ist.

Mängel sind unverzüglich, offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme, in Textform anzuzeigen.

§ 11 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie bleibt unberührt.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Beeinträchtigungen, die sich aus einer vom Auftraggeber beauftragten, ihrem Wesen nach eingriffsintensiven Prüfung ergeben, soweit die Prüfung im vereinbarten Rahmen und fachgerecht durchgeführt wurde und der Auftraggeber seiner Sicherungspflicht nach § 5 nicht nachgekommen ist.

§ 12 Schriftform & Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags oder dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Die Schriftform gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand ist Düsseldorf.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Zuletzt aktualisiert am · Inhaltlich verantwortlich: Christian Renkes, Geschäftsführer der Nica Systems GmbH.

Kontakt

Nica Systems GmbH, Reisholzer Bahnstraße 41, 40599 Düsseldorf
Telefon: 0211 17520840
E-Mail: Kontaktformular
Erreichbarkeit: Mo–Fr 09:00–17:00 Uhr, Incident Response rund um die Uhr

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