NIS2-Beratung in NRW

Das NIS2-Umsetzungsgesetz gilt in Deutschland seit dem 6. Dezember 2025, die Registrierungspflicht beim BSI seit dem 6. März 2026. Nordrhein-Westfalen ist davon stärker betroffen als jedes andere Bundesland – die Sektoren, die die Richtlinie benennt, sind hier die Grundlage der Wirtschaft.

Warum NIS2 in NRW besonders viele Unternehmen trifft

Die Richtlinie zielt auf Sektoren, die in Nordrhein-Westfalen dicht beieinander liegen: Energieversorgung und Netzbetrieb im Rheinischen Revier, Chemie entlang des Rheins von Köln bis Krefeld, Metall- und Maschinenbau im Ruhrgebiet und im Bergischen Land, Logistik rund um Duisburg und die Häfen, Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Gesundheitsversorgung, Verwaltung. Dazu kommt die Lieferkette: Wer als Zulieferer für ein betroffenes Unternehmen arbeitet, bekommt dessen Anforderungen vertraglich weitergereicht – auch unterhalb der eigenen Schwellenwerte.

Wie wir vorgehen

Wenn Sie bereits ISO 27001 haben

Dann ist der Weg deutlich kürzer, als er von außen aussieht: Ein bestehendes Informationssicherheits-Managementsystem deckt 60 bis 70 Prozent der NIS2-Anforderungen bereits ab. Was in der Regel fehlt, sind die Meldeprozesse mit ihren engen Fristen, die Nachweise zur Lieferkette und der formale Registrierungsschritt. Wir setzen dort an, statt ein zweites Managementsystem daneben aufzubauen.

Kostenlos vorab: der NIS2-Readiness-Check

Bevor Sie Beratung einkaufen, sollten Sie wissen, ob Sie überhaupt betroffen sind. Unser Online-Check klärt das in etwa drei Minuten, anonym und ohne Kontaktdaten: Die ersten Fragen bestimmen die Betroffenheit, die übrigen schätzen den Reifegrad der vorhandenen Maßnahmen ein.

Wo wir in NRW arbeiten

Von Düsseldorf aus liegt das industrielle Herz Nordrhein-Westfalens in Fahrweite. Für Workshops, Interviews mit Fachbereichen und Managementbesprechungen sind wir vor Ort; die dokumentarische Arbeit läuft remote, damit sie Ihr Team nicht länger bindet als nötig. Die Entfernungen sind Straßenkilometer ab unserem Büro in Düsseldorf-Reisholz.

Häufige Fragen

Sind wir von NIS2 betroffen?

Entscheidend sind drei Dinge: der Sektor, die Unternehmensgröße und die Lieferkette. In der Regel gilt die Pflicht ab 50 Beschäftigten oder 10 Mio. € Jahresumsatz in einem der im Gesetz benannten Sektoren. Unabhängig davon können Sie über Verträge mit einem betroffenen Kunden in dessen Anforderungen hineingeraten. Eine erste Einschätzung liefert unser kostenloser NIS2-Readiness-Check, eine belastbare Aussage die Betroffenheitsanalyse.

Was passiert, wenn wir die Fristen verpasst haben?

Das Gesetz gilt seit dem 6. Dezember 2025, die Registrierungspflicht seit dem 6. März 2026 – wer beides versäumt hat, sollte jetzt handeln statt abzuwarten. Ein dokumentierter, ernsthaft begonnener Umsetzungsplan ist gegenüber der Aufsicht eine deutlich andere Ausgangslage als gar nichts. Wir beginnen deshalb mit den Punkten, die Wirkung und Nachweiswert haben.

Beraten Sie auch außerhalb von Düsseldorf?

Ja, in ganz Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus deutschlandweit. Workshops, Interviews mit den Fachbereichen und Termine mit der Geschäftsleitung machen wir vor Ort; Analyse und Dokumentation entstehen remote. Das hält die Zeit gering, die Ihre Leute im Projekt gebunden sind.

Wie lange dauert ein NIS2-Projekt?

Betroffenheits- und Gap-Analyse sind je nach Größe in wenigen Tagen bis wenigen Wochen erledigt. Wie lange die Umsetzung dauert, hängt davon ab, was bereits vorhanden ist: Mit einem gelebten ISMS nach ISO 27001 geht es um Monate, ohne jede Struktur um deutlich mehr. Den realistischen Rahmen nennen wir nach der Gap-Analyse – nicht davor.

Können wir die Angriffserkennung selbst betreiben?

Können ja, müssen nein. NIS2 verlangt, dass Angriffe erkannt und gemeldet werden – nicht, dass Sie ein eigenes Team dafür beschäftigen. Für die meisten mittelständischen Unternehmen ist ein Managed SOC der günstigere Weg zum selben Nachweis, weil rund um die Uhr besetzte Schichten intern kaum wirtschaftlich zu betreiben sind.

Quellen und weiterführende Informationen

Zuletzt aktualisiert am · Inhaltlich verantwortlich: Christian Renkes, Geschäftsführer der Nica Systems GmbH.

Kontakt

Nica Systems GmbH, Reisholzer Bahnstraße 41, 40599 Düsseldorf
Telefon: 0211 17520840
E-Mail: Kontaktformular
Erreichbarkeit: Mo–Fr 09:00–17:00 Uhr, Incident Response rund um die Uhr

Bitte aktivieren Sie JavaScript für die vollständige, interaktive Website.