Was gilt eigentlich für uns?
Übersicht über zwölf Regelwerke und neun Branchen mit drei Verbindlichkeitsstufen: gesetzliche Pflicht, vertraglich gefordert und empfohlen. Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung – die tatsächliche Betroffenheit hängt zusätzlich an Größe, Tätigkeit, Standort und Kundenverträgen.
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NIS2 – NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG, BSIG 2025)
Industrie & Maschinenbau: Gesetzliche Pflicht
Verarbeitendes Gewerbe steht in Anhang II. Verbindlich ab 50 Beschäftigten oder 10 Mio. € Umsatz.
Logistik & Transport: Gesetzliche Pflicht
Verkehr in Anhang I, Post- und Kurierdienste in Anhang II. Klassische Spedition nicht automatisch erfasst.
Gesundheitswesen: Gesetzliche Pflicht
Sektor Gesundheit steht in Anhang I – einschließlich Laboren und bestimmten Medizinprodukteherstellern.
Rüstung & Verteidigung: Vertraglich gefordert
Je nach Produktspektrum über das verarbeitende Gewerbe erfasst; für Tätigkeiten der nationalen Verteidigung sieht das Gesetz Ausnahmen vor.
Öffentlicher Sektor: Vertraglich gefordert
Die Bundesverwaltung ist unmittelbar erfasst. Für Länder und Kommunen gilt Landesrecht; kommunale Betriebe fallen oft über ihren Sektor darunter.
Finanzen & Versicherungen: Vertraglich gefordert
Der Sektor ist genannt, für beaufsichtigte Unternehmen geht jedoch DORA als spezielleres Recht vor.
Energie & Versorgung: Gesetzliche Pflicht
Sektor Energie steht in Anhang I und gehört zu den am strengsten regulierten Bereichen.
Handel & E-Commerce: Empfohlen
Nur in Teilbereichen erfasst, etwa bei Lebensmittelvertrieb. Über die Lieferkette der Kunden kommen die Anforderungen dennoch an.
IT & Software: Gesetzliche Pflicht
Digitale Infrastruktur und IKT-Dienstleistungsmanagement stehen in Anhang I, digitale Dienste in Anhang II.
DSGVO – Verordnung (EU) 2016/679
Industrie & Maschinenbau: Gesetzliche Pflicht
Gilt größenunabhängig. Eine Datenpanne ist binnen 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde zu melden.
Logistik & Transport: Gesetzliche Pflicht
Gilt größenunabhängig. Eine Datenpanne ist binnen 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde zu melden.
Gesundheitswesen: Gesetzliche Pflicht
Gesundheitsdaten sind besondere Kategorien nach Artikel 9 – erhöhtes Schutzniveau und entsprechend höheres Bußgeldrisiko.
Rüstung & Verteidigung: Gesetzliche Pflicht
Gilt größenunabhängig. Eine Datenpanne ist binnen 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde zu melden.
Öffentlicher Sektor: Gesetzliche Pflicht
Gilt größenunabhängig. Eine Datenpanne ist binnen 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde zu melden.
Finanzen & Versicherungen: Gesetzliche Pflicht
Gilt größenunabhängig. Eine Datenpanne ist binnen 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde zu melden.
Energie & Versorgung: Gesetzliche Pflicht
Gilt größenunabhängig. Eine Datenpanne ist binnen 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde zu melden.
Handel & E-Commerce: Gesetzliche Pflicht
Gilt größenunabhängig. Eine Datenpanne ist binnen 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde zu melden.
IT & Software: Gesetzliche Pflicht
Gilt größenunabhängig. Eine Datenpanne ist binnen 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde zu melden.
Kritische Anlagen – BSI-Kritisverordnung, §§ 30, 31, 39 BSIG
Logistik & Transport: Vertraglich gefordert
Nur für Anlagen des Personen- und Güterverkehrs oberhalb der Schwellenwerte, nicht für Speditionen allgemein.
Gesundheitswesen: Gesetzliche Pflicht
Krankenhäuser ab 30.000 vollstationären Fällen im Jahr. Dann Angriffserkennung nach § 31 BSIG und Nachweis alle drei Jahre nach § 39.
Öffentlicher Sektor: Vertraglich gefordert
Für kommunale Ver- und Entsorger über deren Sektor, nicht für die Kernverwaltung.
Energie & Versorgung: Gesetzliche Pflicht
Schwellenwerte je Anlagenkategorie in der BSI-Kritisverordnung; Stadtwerke erreichen sie regelmäßig.
IT & Software: Vertraglich gefordert
Rechenzentren, Netzbetreiber und Vertrauensdiensteanbieter ab den jeweiligen Schwellenwerten.
DORA – Verordnung (EU) 2022/2554, gilt seit 17.01.2025
Finanzen & Versicherungen: Gesetzliche Pflicht
Gilt unmittelbar für Finanzunternehmen: IKT-Risikomanagement, Informationsregister, Vorfallmeldung, Testprogramm.
IT & Software: Vertraglich gefordert
Als IKT-Drittdienstleister eines Finanzunternehmens über vertragliche Mindestinhalte und Prüfrechte erfasst.
Cyber Resilience Act – Verordnung (EU) 2024/2847
Industrie & Maschinenbau: Gesetzliche Pflicht
Für Hersteller vernetzter Produkte: Meldepflicht ab 11.09.2026, übrige Anforderungen ab 11.12.2027.
Rüstung & Verteidigung: Empfohlen
Produkte ausschließlich für militärische Zwecke sind ausgenommen; Dual-Use-Anteile sind zu prüfen.
Handel & E-Commerce: Vertraglich gefordert
Wer vernetzte Produkte einführt oder vertreibt, trägt Pflichten als Importeur oder Händler.
IT & Software: Gesetzliche Pflicht
Software mit digitalen Elementen fällt unmittelbar darunter.
§ 391 SGB V – IT-Sicherheit in Krankenhäusern, vormals § 75c
Gesundheitswesen: Gesetzliche Pflicht
Gilt für jedes Krankenhaus, unabhängig von der Fallzahl. Erfüllbar über den branchenspezifischen Sicherheitsstandard B3S.
ISO 27001 – ISO/IEC 27001:2022
Industrie & Maschinenbau: Vertraglich gefordert
Von Großkunden und in Ausschreibungen regelmäßig verlangt. Deckt zugleich weite Teile der NIS2-Pflichten ab.
Logistik & Transport: Vertraglich gefordert
Große Verlader fordern den Nachweis zunehmend bereits in der Ausschreibung.
Gesundheitswesen: Empfohlen
Nicht vorgeschrieben, aber ein tragfähiges Gerüst für die Nachweise nach § 391 SGB V und B3S.
Rüstung & Verteidigung: Vertraglich gefordert
Von Auftraggebern als Nachweis des Managementsystems in aller Regel verlangt.
Öffentlicher Sektor: Empfohlen
In der Verwaltung ist IT-Grundschutz der übliche Maßstab; ISO 27001 auf dessen Basis ist möglich.
Finanzen & Versicherungen: Vertraglich gefordert
Übliche Grundlage, um die IKT-Risikoanforderungen aus DORA nachvollziehbar zu belegen.
Energie & Versorgung: Gesetzliche Pflicht
Für Betreiber von Energienetzen über den IT-Sicherheitskatalog der Bundesnetzagentur verbindlich.
Handel & E-Commerce: Empfohlen
Wettbewerbsvorteil im B2B-Geschäft, selten zwingend.
IT & Software: Vertraglich gefordert
Faktische Eintrittskarte ins Enterprise-Geschäft und Voraussetzung vieler Rahmenverträge.
BSI IT-Grundschutz – BSI-Standards 200-1 bis 200-4
Industrie & Maschinenbau: Empfohlen
Sinnvoll bei Aufträgen der öffentlichen Hand, sonst meist ISO 27001.
Gesundheitswesen: Empfohlen
Alternative zum B3S, wenn ohnehin öffentliche Träger beteiligt sind.
Rüstung & Verteidigung: Vertraglich gefordert
Als Grundlage im Geheimschutz und bei Aufträgen der öffentlichen Hand regelmäßig verlangt.
Öffentlicher Sektor: Gesetzliche Pflicht
Der übliche Prüfmaßstab der öffentlichen Verwaltung, stufenweise umsetzbar von der Basis-Absicherung an.
Energie & Versorgung: Vertraglich gefordert
Häufig als Nachweisgrundlage gegenüber dem BSI genutzt.
IT & Software: Empfohlen
Relevant für Dienstleister der Verwaltung.
TISAX – VDA ISA, Austausch über die ENX-Plattform
Industrie & Maschinenbau: Gesetzliche Pflicht
Für Zulieferer der Automobilindustrie faktisch Voraussetzung der Auftragsvergabe.
Logistik & Transport: Vertraglich gefordert
Für Logistiker mit Automotive-Kunden, insbesondere bei Prototypen- und Teiletransporten.
Rüstung & Verteidigung: Empfohlen
Relevant, soweit auch zivile Fahrzeugtechnik geliefert wird.
IT & Software: Vertraglich gefordert
Für Dienstleister, die Entwicklungsdaten der Automobilindustrie verarbeiten.
IEC 62443 – Sicherheit industrieller Automatisierungssysteme
Industrie & Maschinenbau: Vertraglich gefordert
Bezugsrahmen für Zonen, Übergänge und Härtung im Produktionsnetz – zunehmend in Lastenheften.
Logistik & Transport: Empfohlen
Relevant bei automatisierter Lager- und Fördertechnik.
Energie & Versorgung: Vertraglich gefordert
Für Leit- und Netztechnik der übliche technische Maßstab.
VS-NfD / Geheimschutz – Sicherheitsüberprüfungsgesetz, Geheimschutzhandbuch
Rüstung & Verteidigung: Gesetzliche Pflicht
Sobald eingestufte Aufträge bearbeitet werden: zugelassene IT, geprüftes Personal, geregelte Verwahrung.
Öffentlicher Sektor: Vertraglich gefordert
Für Stellen und Dienstleister mit Zugang zu Verschlusssachen.
IT & Software: Empfohlen
Relevant für Dienstleister, die im eingestuften Umfeld arbeiten wollen.
PCI DSS – Payment Card Industry Data Security Standard
Finanzen & Versicherungen: Gesetzliche Pflicht
Für Institute und Dienstleister im Kartengeschäft verbindlich.
Handel & E-Commerce: Gesetzliche Pflicht
Sobald Kartendaten verarbeitet, gespeichert oder übertragen werden – vertraglich über die Kartenorganisationen durchgesetzt.
IT & Software: Vertraglich gefordert
Für Zahlungsdienstleister und Shop-Betreiber im Auftrag Dritter.
Quellen und weiterführende Informationen
- BSI: NIS-2 – Betroffenheit und Pflichten
- NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) im Bundesgesetzblatt
- Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA) – EUR-Lex
- BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) – Gesetze im Internet
Zuletzt aktualisiert am · Inhaltlich verantwortlich: Christian Renkes, Geschäftsführer der Nica Systems GmbH.
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