NIS2-Readiness-Check
Das NIS2-Umsetzungsgesetz gilt in Deutschland seit dem 6. Dezember 2025 und verpflichtet betroffene Unternehmen zu technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen, zu Meldepflichten bei Vorfällen und zur Registrierung beim BSI. Betroffen sind in der Regel Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Millionen Euro Umsatz in kritischen Sektoren – und deren Zulieferer. Der Check ist kostenlos, anonym und dauert etwa drei Minuten.
- Klärt in wenigen Fragen, ob Ihr Unternehmen unter NIS2 fällt
- Schätzt den aktuellen Reifegrad Ihrer Sicherheitsmaßnahmen ein
- Bußgelder bis 10 Millionen Euro und persönliche Geschäftsführerhaftung sind vorgesehen
- ISO 27001 deckt bereits 60 bis 70 Prozent der NIS2-Anforderungen ab
- Ausführliche Beratung: NIS2-Beratung
NIS2 in Zahlen
- 6. Dez. 2025 – in Kraft in Deutschland
- 10 Mio. € – max. Bußgeld
- 24 Std. – Meldepflicht ans BSI
- ab 50 MA – oder 10 Mio. € Umsatz
Diese Fragen stellt der Check
Die ersten fünf Fragen klären die Betroffenheit, die übrigen den Reifegrad der bestehenden Maßnahmen.
Größe: Beschäftigt Ihr Unternehmen 50 oder mehr Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente)?
Gezählt werden alle fest angestellten Mitarbeiter in Voll- und Teilzeit (umgerechnet auf VZÄ). Leiharbeiter und Freelancer können je nach Einsatzdauer ebenfalls zählen.
Größe: Beträgt Ihr Jahresumsatz 10 Mio. € oder mehr (oder Ihre Jahresbilanzsumme)?
Es reicht, wenn entweder die Umsatz- ODER die Bilanzschwelle überschritten wird. Konzernzugehörigkeit kann den Schwellenwert beeinflussen.
Sektor: Ist Ihr Unternehmen in einem WESENTLICHEN Sektor tätig?
Energie, Transport & Verkehr, Bankwesen, Finanzmarktinfrastruktur, Gesundheit, Trink-/Abwasser, Digitale Infrastruktur (Cloud, Rechenzentren, DNS), IKT-Management (B2B), Öffentliche Verwaltung, Raumfahrt.
Sektor: Oder ist Ihr Unternehmen in einem WICHTIGEN Sektor tätig?
Post- & Kurierdienste, Abfallwirtschaft, Chemie, Lebensmittelproduktion/-vertrieb, verarbeitendes Gewerbe / Maschinenbau, digitale Anbieter (Online-Marktplätze, Suchmaschinen, soziale Netzwerke), Forschungseinrichtungen.
Sektor: Erbringen Sie wesentliche Dienste oder Lieferungen für ein Unternehmen der oben genannten Sektoren?
Als Zulieferer oder kritischer Dienstleister können NIS2-Anforderungen über Vertragspflichten auf Sie übertragen werden.
Reifegrad: Haben Sie ein dokumentiertes Risikomanagement für Informationssicherheit etabliert?
Dazu gehören: schriftliche Risikoanalysen, ein Sicherheitskonzept, regelmäßige Überprüfungen und definierte Verantwortlichkeiten.
Reifegrad: Haben Sie einen schriftlich dokumentierten Prozess zur Meldung von Sicherheitsvorfällen?
NIS2 verlangt die Meldung erheblicher Vorfälle innerhalb von 24 Stunden an das BSI. Haben Sie klare Eskalationswege?
Reifegrad: Setzen Sie ein System zur Angriffserkennung ein (SIEM, SOC, MDR oder vergleichbar)?
NIS2 schreibt Systeme zur Angriffserkennung vor. Einfache Firewalls oder Antivirensoftware allein reichen nicht aus.
Reifegrad: Haben Sie regelmäßige, getestete Backups und einen dokumentierten Business-Continuity-Plan?
Backups müssen offline oder in einem getrennten Netz gespeichert und regelmäßig auf Wiederherstellbarkeit getestet werden.
Reifegrad: Haben Sie Sicherheitsanforderungen an Ihre eigenen IT-Lieferanten und Dienstleister definiert?
NIS2 verlangt das Management von Cybersicherheitsrisiken in der Lieferkette – schriftliche Anforderungen, Vertragsklauseln, Überprüfungen.
Reifegrad: Führen Sie regelmäßige Mitarbeiterschulungen zur Informationssicherheit durch?
Gemeint sind strukturierte, regelmäßige Trainings – nicht nur eine einmalige Einweisung. Auch die Geschäftsführung muss geschult sein.
Reifegrad: Hat sich Ihr Unternehmen (falls betroffen) beim BSI registriert?
Die Registrierungspflicht beim BSI gilt seit dem 6. März 2026. Betroffene Unternehmen müssen sich registrieren und einen Ansprechpartner benennen.
Quellen und weiterführende Informationen
- BSI: NIS-2 – Betroffenheit und Pflichten
- NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) im Bundesgesetzblatt
- Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS2) – EUR-Lex
Zuletzt aktualisiert am · Inhaltlich verantwortlich: Christian Renkes, Geschäftsführer der Nica Systems GmbH.
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