NIS2-Beratung
NIS2-Beratung von der Nica Systems GmbH – für Unternehmen in Düsseldorf, im Rheinland und in ganz Nordrhein-Westfalen, auf Wunsch deutschlandweit.
NIS2 (Network and Information Security Directive 2) ist eine EU-Richtlinie zur Stärkung der Cybersicherheit in Europa. In Deutschland wurde sie durch das NIS2-Umsetzungsgesetz in nationales Recht überführt. Die Richtlinie verpflichtet betroffene Unternehmen zu konkreten technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen, Meldepflichten bei Vorfällen und einer Registrierung beim BSI.
- NIS2-konform – bevor das BSI anklopft.
- Für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. € Umsatz in kritischen Sektoren – und deren Zulieferer.
- Rechtssicherheit: Sie erfüllen die gesetzlichen Pflichten nachweisbar – kein Bußgeldrisiko, keine persönliche Haftung.
- Klarer Fahrplan: Statt Unsicherheit ein priorisierter Maßnahmenplan mit Zeit- und Kostenrahmen.
- Prüfungssicher: Dokumentierter Konformitätsnachweis – auch für Behördenanfragen und Audits.
Ausgangslage
Zehntausende Unternehmen sind seit Dezember 2025 gesetzlich betroffen – viele wissen es noch nicht. Bußgelder bis 10 Mio. € und persönliche Geschäftsführerhaftung sind real.
Leistungsumfang
Betroffenheitsanalyse
Wir prüfen in 1–2 Tagen, ob und wie stark Ihr Unternehmen von NIS2 betroffen ist.
Gap-Analyse
Systematische Bestandsaufnahme: Was fehlt? Was ist vorhanden? Wo sind die größten Lücken?
Maßnahmenplan
Priorisierter Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen, Zeitplan und Kostenrahmen.
ISO-27001-Synergie
ISO 27001 erfüllt weite Teile der NIS2-Anforderungen – wir nutzen das als Effizienzbooster.
Dauerhafte Betreuung
NIS2 ist kein Projekt, sondern ein Dauerzustand. Wir bleiben als MSSP an Ihrer Seite.
Meldeprozesse & BSI
Sicherheitsvorfälle müssen binnen 24 Stunden gemeldet werden – wir richten die Prozesse ein.
Wann eine NIS2-Beratung sinnvoll ist
Betroffenheit unklar
Sie wissen nicht, ob NIS2 für Sie gilt – oder ob Sie als Zulieferer indirekt in der Pflicht sind. Wir klären das verbindlich.
Behörde oder Kunde fordert Nachweis
Ein Auftraggeber verlangt einen NIS2-Konformitätsnachweis oder das BSI hat sich gemeldet. Wir liefern die Dokumentation.
ISO 27001 vorhanden
Sie haben bereits ein ISMS und wollen die verbleibenden NIS2-Lücken effizient schließen, statt bei null zu starten.
Was passiert, wenn NIS2 unbeachtet bleibt
NIS2 ist seit Dezember 2025 geltendes Recht – nicht Empfehlung. Diese vier Probleme treffen betroffene Unternehmen zuerst.
Betroffenheit wird falsch eingeschätzt
Viele Geschäftsführer halten sich für nicht betroffen, weil sie nicht in einem „offensichtlichen" KRITIS-Sektor sind. NIS2 erfasst aber auch Zulieferer, Logistiker, IT-Dienstleister und Hersteller – die Kette reicht deutlich weiter, als die meisten annehmen. Unsere Betroffenheitsanalyse prüft in 1–2 Tagen Sektor, Schwellenwerte und Lieferkettenbezug und liefert Ihnen ein schriftliches Gutachten – verbindlich, statt Bauchgefühl.
Persönliche Haftung der Geschäftsführung
NIS2 verpflichtet die Leitungsebene persönlich: Sie muss die Maßnahmen billigen, überwachen und sich nachweislich schulen lassen. Bei Verstoß haften Geschäftsführer mit dem Privatvermögen – ein Delegieren an die IT schützt ausdrücklich nicht. Wir richten die Governance so ein, dass die Billigung, Überwachung und Schulung der Leitungsebene dokumentiert und damit nachweisbar ist – genau das, was im Ernstfall entlastet.
24-Stunden-Meldefrist verstreicht ungenutzt
Nach einem erheblichen Vorfall bleiben 24 Stunden für die Erstmeldung ans BSI, 72 Stunden für die Bewertung. Ohne vorbereiteten Prozess vergeht diese Zeit mit der Frage, wer überhaupt zuständig ist – die Fristverletzung kommt dann zum Vorfall obendrauf. Wir etablieren den kompletten Meldeprozess samt Verantwortlichkeiten, Meldevorlagen und Eskalationskette – geprobt, bevor der Ernstfall eintritt.
Die Lieferkette fällt durch
NIS2 verlangt, dass Sie auch die Sicherheit Ihrer Lieferanten steuern. Gleichzeitig verlangen Ihre eigenen Kunden diesen Nachweis von Ihnen. Wer ihn nicht liefert, fliegt aus Ausschreibungen – lange bevor eine Behörde ein Bußgeld verhängt. Wir bauen Ihr Lieferanten-Sicherheitsmanagement auf und liefern Ihnen den Konformitätsnachweis, den Ihre Auftraggeber sehen wollen.
Ablauf
Betroffenheitsanalyse
Wir klären in 1–2 Tagen verbindlich, ob und wie stark NIS2 auf Ihr Unternehmen zutrifft.
Gap-Analyse
Strukturierter IST-SOLL-Abgleich Ihrer organisatorischen und technischen Maßnahmen.
Maßnahmenplan
Priorisierte Roadmap mit Zeit-, Kosten- und Verantwortungsrahmen.
Umsetzung
Wir begleiten oder übernehmen die Einführung der erforderlichen Maßnahmen.
Nachweis & Betrieb
Dokumentierter Konformitätsnachweis und laufende Betreuung als MSSP.
Das erhalten Sie
- Verbindliches Betroffenheits-Gutachten
- Priorisierter Maßnahmenplan mit Zeit- & Kostenrahmen
- Dokumentierter NIS2-Konformitätsnachweis
- Eingerichteter 24-Stunden-Meldeprozess ans BSI
NIS2 oder ISO 27001 – was brauche ich?
In der Praxis kombinieren wir beides: Eine ISO-27001-Struktur erfüllt die meisten NIS2-Pflichten und schafft gleichzeitig einen Wettbewerbsvorteil.
- Charakter: NIS2 – Gesetzliche Pflicht; ISO 27001 – Freiwilliger Standard
- Sanktion bei Verstoß: NIS2 – Bußgeld bis 10 Mio. €; ISO 27001 – Keine (Zertifikatsverlust)
- Geltung: NIS2 – Nur betroffene Sektoren; ISO 27001 – Für jedes Unternehmen
- Überschneidung: NIS2 – —; ISO 27001 – Deckt 60–70 % von NIS2 ab
Fakten im Überblick
- In Kraft: 6. Dezember 2025
- Registrierungspflicht: seit 6. März 2026
- Bußgelder: bis zu 10 Mio. € oder 2 % des Jahresumsatzes
- Schwellenwert: ab 50 Mitarbeiter oder 10 Mio. € Umsatz
Kennzahl
60–70 % – der NIS2-Anforderungen deckt ISO 27001 bereits ab
Häufige Fragen
Bin ich von NIS2 betroffen?
NIS2 betrifft Unternehmen ab 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. € Jahresumsatz in bestimmten kritischen Sektoren (Energie, Transport, Gesundheit, digitale Infrastruktur u. v. m.). Auch Zulieferer kritischer Betreiber können betroffen sein. Unser kostenloser Readiness-Check klärt das in wenigen Stunden.
Was passiert, wenn ich NIS2 ignoriere?
Bußgelder von bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes sind möglich – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Geschäftsführer können persönlich haftbar gemacht werden. Zusätzlich drohen Betriebsunterbrechungen durch Behördenanordnungen.
Wie lange dauert die NIS2-Umsetzung?
Das hängt von Ihrer Ausgangslage ab. Einfache Unternehmen können in 3–6 Monaten compliant werden. Komplexere Infrastrukturen brauchen 6–12 Monate. Haben Sie bereits ISO 27001, geht es deutlich schneller.
Was ist der Unterschied zwischen NIS2 und dem NIS2-Umsetzungsgesetz?
NIS2 ist die EU-Richtlinie – sie gibt den Mitgliedstaaten die Ziele vor, gilt aber nicht unmittelbar für Unternehmen. Verbindlich wird sie erst durch die nationale Umsetzung: in Deutschland durch das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz, kurz NIS2UmsuCG, in Kraft seit dem 6. Dezember 2025. Maßgeblich für Ihre Pflichten, Fristen und das Bußgeldrisiko ist dieses Gesetz, nicht der Text der Richtlinie.
Gilt das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 neben NIS2 weiter?
Ja. Das IT-SiG 2.0 von 2021 bleibt in Kraft und verpflichtet Betreiber kritischer Infrastrukturen unter anderem zu Systemen für die Angriffserkennung. Das NIS2-Umsetzungsgesetz erweitert den Kreis der Betroffenen weit darüber hinaus und verschärft Melde- und Nachweispflichten. In der Praxis überschneiden sich die Anforderungen stark – wir prüfen deshalb beide Regelwerke in einem Durchgang, statt zwei getrennte Projekte aufzusetzen.
Was kostet eine NIS2-Beratung?
Ein initialer NIS2-Readiness-Check kostet je nach Unternehmensgröße zwischen 2.000 € und 6.000 €. Die Gesamtkosten für die vollständige Umsetzung liegen typischerweise zwischen 15.000 € und 80.000 € – abhängig von Komplexität, Ausgangszustand und gewählten Maßnahmen.
Quellen und weiterführende Informationen
- BSI: NIS-2 – Betroffenheit und Pflichten
- NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) im Bundesgesetzblatt
- Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS2) – EUR-Lex
Zuletzt aktualisiert am · Inhaltlich verantwortlich: Christian Renkes, Geschäftsführer der Nica Systems GmbH.
Kontakt
Nica Systems GmbH, Reisholzer Bahnstraße 41, 40599 Düsseldorf
Telefon: 0211 17520840
E-Mail: Kontaktformular
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